ALTIKOEarly Access
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Nutzungsbedingungen

Stand: 30. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Dienstes ALTIKO, erreichbar unter altiko.de, betrieben von Nils Dieters (nachfolgend „Anbieter“). Abweichende Bedingungen der Nutzenden werden nicht Bestandteil des Vertrags.

2. Was der Dienst leistet

ALTIKO empfängt Ereignisse von verbundenen Streaming-Plattformen und führt darauf die von den Nutzenden selbst festgelegten Reaktionen aus — Einblendungen und selbst gestaltete Overlays im Stream, Chatnachrichten, Mitteilungen in Discord und Zählerstände. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Beschreibung im Dienst.

3. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung über ein Konto bei einer unterstützten Plattform zustande. Ein eigenes Passwort wird nicht vergeben. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 16 Jahren; bei jüngeren Personen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

4. Kosten

Die Grundfunktionen sind kostenlos. Zusätzliche Funktionen („Premium“) sind kostenpflichtig; welche das sind und was sie kosten, steht im Dashboard unter „Tarif“ und in der Roadmap. Bereits kostenlos nutzbare Funktionen werden nicht nachträglich kostenpflichtig, ohne dass rechtzeitig darauf hingewiesen und eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt wird.

Probezeit. Jeder Kanal kann Premium einmalig 7 Tage kostenlos nutzen. Die Probezeit endet von selbst; es entstehen keine Kosten, und eine Kündigung ist nicht nötig.

Freischaltungen. Der Anbieter kann einzelnen Kanälen Premium ohne Bezahlung freischalten — etwa als Dankeschön oder als Gewinn —, befristet oder unbegrenzt. Eine befristete Freischaltung endet von selbst; es entstehen keine Kosten, und sie verlängert sich nicht. Eine Freischaltung bleibt für die zugesagte Dauer bestehen. Der Anbieter kann sie vorzeitig nur widerrufen, wenn der Kanal gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt — etwa bei Missbrauch des Dienstes, rechtswidrigen Inhalten oder wenn die Freischaltung durch Täuschung erlangt wurde. Eine unbefristete Freischaltung endet außerdem, wenn der Dienst oder Premium eingestellt wird; das kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vorher an.

Einladungen. Jeder Kanal erhält im Dashboard einen persönlichen Einladungslink. Legt jemand über diesen Link einen neuen Kanal an und bezahlt anschließend ein Premium-Abo (monatlich oder jährlich), erhalten der neue und der einladende Kanal nach der ersten erfolgreichen Zahlung je 30 Tage Premium ohne Aufpreis. Läuft ein Abo, verschiebt sich dafür die nächste Abbuchung um 30 Tage; ohne laufendes Abo gilt das Geschenk als befristete Freischaltung. Das Geschenk gibt es einmal je neuem Kanal; bestehende Kanäle können nicht nachträglich eingeladen werden. Es wird nicht ausgezahlt. Wird das Abo widerrufen oder das Geschenk durch Täuschung erlangt – etwa durch das Einladen eigener Zweitkonten –, kann der Anbieter die geschenkte Zeit zurücknehmen.

Premium-Abo. Premium kann monatlich (5,99 €) oder jährlich (59,90 €) gebucht werden; die Zahlung wickelt Stripe ab. Das Abo beginnt mit der Zahlung und verlängert sich jeweils um den gebuchten Zeitraum, solange es nicht gekündigt wird. Kündigen ist jederzeit zum Ende des bezahlten Zeitraums möglich — im Dashboard unter „Tarif“ → „Abo verwalten“. Alle Preise sind Endpreise; als Kleinunternehmer nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Kündigen und Widerrufen per Knopf. Kündigung und Widerruf sind außerdem jederzeit ohne Anmeldung über „Verträge hier kündigen“ bzw. „Vertrag widerrufen“ am Fuß jeder Seite möglich (altiko.de/vertrag). Der Eingang wird sofort auf der Seite und per E-Mail bestätigt.

Widerrufsrecht. Verbraucherinnen und Verbraucher können den Vertrag über ein Premium-Abo innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen, formlos per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse. Wer verlangt, dass Premium schon während der Widerrufsfrist beginnt, zahlt im Fall des Widerrufs einen anteiligen Betrag für die bis dahin bereitgestellte Zeit. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung.

Ende von Premium. Endet Premium, gelten wieder die kostenlosen Grenzen. Inhalte über diesen Grenzen – etwa hochgeladene Klänge oder weitere Discord-Server – werden nicht sofort gelöscht, sondern deaktiviert und nach 12 Monaten entfernt, sofern Premium bis dahin nicht wieder aktiv ist und die Nutzenden sie nicht selbst entfernt haben.

5. Pflichten der Nutzenden

Die Nutzenden verpflichten sich:

  • nur Kanäle zu verbinden, über die sie verfügungsberechtigt sind;
  • keine Inhalte auszulösen, die gegen geltendes Recht, die Regeln der jeweiligen Plattform oder die Rechte Dritter verstoßen — insbesondere keine beleidigenden, diskriminierenden oder irreführenden Nachrichten;
  • den Dienst nicht zu missbrauchen, insbesondere nicht für Massenversand, automatisierte Werbung oder das Umgehen von Plattformbeschränkungen;
  • ihre Einblendungs-Adressen (Overlay-URLs) geheim zu halten. Wer diese Adresse kennt, kann Einblendungen im Stream mitlesen.
  • ihre Chatfenster-Adresse (OBS-Dock) geheim zu halten. Diese Adresse tritt an die Stelle der Anmeldung: Wer sie kennt, kann den Chat des Kanals mitlesen und darin Nachrichten senden. Sie darf nicht im Stream sichtbar sein und nicht weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Offenlegung lässt sie sich im Dienst jederzeit neu erzeugen, wodurch die bisherige Adresse ungültig wird.

Für die über ALTIKO ausgelösten Inhalte sind die Nutzenden selbst verantwortlich. Das gilt auch für Regeln, die sie aus Vorlagen übernehmen und anpassen.

5.1 Eigener Discord-Server

Wer den AltikoBOT in einen Discord-Server einlädt, bleibt für diesen Server verantwortlich. Das betrifft vor allem drei Dinge:

  • Moderation. Was die Chatwache entfernt und wen sie in eine Auszeit schickt, bestimmen ausschließlich die selbst eingetragenen Regeln. ALTIKO prüft nicht, ob eine Maßnahme angemessen ist.
  • Daten der Mitglieder. Werden Stufen, Geburtstage oder Verlosungen benutzt, verarbeitet ALTIKO im Auftrag der Nutzenden Daten von Personen, die selbst kein ALTIKO-Konto haben. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher dafür ist der Serverbetreiber; er hat seine Mitglieder zu informieren. Was gespeichert wird, steht in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 5.7.
  • Discords eigene Regeln. Sie gelten unabhängig von diesen Bedingungen — etwa für Ankündigungen an alle und für Verlosungen.

6. Eigene Inhalte

Im Overlay-Editor können die Nutzenden eigene Dateien hochladen — Bilder, GIFs, Videos, Klänge und Schriften. Dafür steht je Kanal ein Speicherplatz von derzeit 250 MB zur Verfügung, mit Premium 2 GB; ist er belegt, lassen sich neue Dateien erst nach dem Löschen anderer hochladen.

Die Nutzenden versichern, dass

  • sie an den hochgeladenen Inhalten die nötigen Rechte haben — insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie die Lizenz, eine Schrift, ein Bild oder Musik im Stream zu verwenden;
  • die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder die Regeln der Plattformen verstoßen, auf denen sie gezeigt werden.

Die Nutzenden räumen dem Anbieter das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Dateien zu speichern und an ihre Browserquellen auszuliefern, soweit das für den Betrieb des Dienstes nötig ist. Weitere Rechte erwirbt der Anbieter nicht.

Der Anbieter prüft hochgeladene Inhalte nicht vorab. Erhält er Kenntnis von einem Rechtsverstoß, kann er die betroffenen Dateien sperren oder löschen; die Nutzenden werden darüber informiert, soweit das möglich ist. Werden gegen den Anbieter Ansprüche Dritter wegen Inhalten erhoben, die die Nutzenden zu vertreten haben, stellen sie ihn davon frei.

Der Speicherplatz ist keine Datensicherung. Die Nutzenden sollten von ihren Dateien eigene Kopien aufbewahren.

Wunschbrett. Einträge auf dem Wunschbrett sind öffentlich sichtbar — mit Kanalnamen nur, wenn die Nutzenden das beim Eintragen auswählen. Für sie gelten dieselben Regeln wie für andere eigene Inhalte. Der Anbieter kann Einträge zusammenführen, ausblenden oder löschen und entscheidet selbst, welche Wünsche er umsetzt; ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht.

Klang-Bibliothek. Nutzende können eigene Klänge für die Klang-Bibliothek freigeben. Andere Nutzende sehen dann den Klang, seinen Namen und den Kanalnamen und können eine Kopie in ihre eigene Sammlung übernehmen. Wer einen Klang freigibt, versichert, dass er ihn so weitergeben darf, und räumt allen Nutzenden des Dienstes das einfache, unentgeltliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die übernommene Kopie in ihren Streams mit ALTIKO zu verwenden. Nimmt jemand die Freigabe zurück oder löscht den Klang, gilt das nur für künftige Übernahmen; bereits übernommene Kopien bleiben bestehen. Übernommene Klänge lassen sich nicht erneut freigeben. Geteilte Klänge lassen sich melden; der Anbieter kann sie aus der Bibliothek nehmen.

Klänge im Twitch-Panel. Streamer können festlegen, dass Zuschauer Klänge über die Twitch-Erweiterung „ALTIKO Panel“ mit Treuepunkten, Kanalpunkten oder Bits auslösen. Treuepunkte sind kein Geld und haben keinen Geldwert. Käufe mit Bits wickelt Twitch nach seinen eigenen Bedingungen ab; Erstattungen und die Aufteilung der Einnahmen richten sich allein nach den Regeln von Twitch. Der Anbieter übermittelt den ausgelösten Klang an die Browserquelle des Streamers; ob er im Stream zu hören ist, hängt von dessen Einrichtung ab.

Overlay-Pakete. Der Anbieter stellt fertige Overlay-Pakete bereit. Die Nutzenden dürfen sie und die daraus entstandenen Overlays in ihren eigenen Streams verwenden und beliebig verändern, solange sie ALTIKO nutzen. Nicht erlaubt ist, die Pakete als eigene Vorlagen weiterzugeben oder zu verkaufen. Die enthaltenen Schriften stehen unter der SIL Open Font License.

Übernahme aus anderen Diensten. Wer Inhalte aus StreamElements oder eine Punkteliste aus einem anderen Dienst übernimmt, versichert, darüber verfügen zu dürfen. Der Anbieter bemüht sich, alles möglichst gleich zu übertragen, schuldet aber nicht, dass jede übernommene Einstellung genau wie vorher wirkt; was nicht übernommen werden kann, steht im Bericht. Übernommene Regeln sind zunächst ausgeschaltet und sollten vor dem Einschalten geprüft werden.

7. Verhältnis zu den Plattformen und anderen Diensten

ALTIKO steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu Twitch, Kick, Discord oder YouTube. Die Nutzung dieser Plattformen richtet sich ausschließlich nach deren eigenen Bedingungen. Ändert eine Plattform ihre Schnittstellen oder entzieht den Zugang, können Funktionen von ALTIKO entfallen, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat.

Trinkgeld über Ko-fi. Trinkgelder über Ko-fi werden ausschließlich zwischen Zuschauern und Streamer über Ko-fi abgewickelt. Der Anbieter ist an diesen Zahlungen nicht beteiligt, erhält kein Geld und keine Zahlungsdaten und haftet nicht für Erstattungen, Gebühren oder Ausfälle bei Ko-fi. ALTIKO empfängt nur die Meldung, um sie im Stream anzuzeigen.

Musikwünsche über Spotify. Für Musikwünsche verbinden die Nutzenden ihre eigene Spotify-App; dafür gelten die Bedingungen von Spotify, einschließlich der Entwicklerbedingungen. Für die Rechte an Musik, die in einem Stream zu hören ist, sind allein die Nutzenden verantwortlich – viele Plattformen und Spotify selbst erlauben das Abspielen von Spotify-Musik im Stream nicht. ALTIKO reiht Titel nur in die Warteschlange ein und gibt keine Musik wieder.

8. Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst durchgehenden Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei Vorleistern und Ausfälle der Plattformen können zu Unterbrechungen führen. Ein Anspruch auf ununterbrochene Nutzung besteht nicht.

Der Dienst befindet sich im Early Access und wird weiterentwickelt. Funktionen können sich ändern, ergänzt oder entfernt werden.

9. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzenden regelmäßig vertrauen dürfen; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Sperrung und Kündigung

Die Nutzenden können ihr Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen über Kanal & Tarif → Konto löschen entfernen. Damit endet der Vertrag.

Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen kann der Zugang ohne Vorankündigung gesperrt werden.

Wird der Dienst eingestellt, werden die Nutzenden mindestens 30 Tage vorher informiert, damit sie ihre Einstellungen sichern können.

11. Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder den Funktionsumfang erforderlich ist. Über Änderungen wird mindestens 30 Tage vorher informiert. Widersprechen die Nutzenden nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; darauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag beenden.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Nutzenden ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.